Abschaffung Dumont-Praxis: Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden. Bisher hat die Dumont-Praxis untersagt, dass Instandstellungskosten einer vernachlässigten Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb, steuerlich abgezogen werden können.
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