HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS
Die Gebäudeversicherung Basel-Stadt ist ein eigenständiges Unternehmen, d.h. eine selbständige juristische Persönlichkeit nach öffentlichem Recht, welche sämtliche Gebäude im Kanton Basel-Stadt gegen Feuer- und Elementargefahren (ausser Erdbeben) versichert. Dank dem bestehenden Versicherungsmonopol und -obligatorium ist die Gebäudeversicherung in der Lage, diese Deckungen zu äusserst günstigen Prämiensätzen anzubieten.
Bei der Gebäudeversicherung ist auch die für die Brandverhütung zuständige kantonale Behörde, die Feuerpolizei, angesiedelt. Damit ist sichergestellt, dass sowohl die Schadenverhütung als auch die Schadenversicherung administrativ unter ein und demselben Dach vereint sind.
Schaden online melden
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Telefon: +41 61 205 30 00
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr
Schaden schriftlich melden
Gebäudeversicherung Basel-Stadt
Aeschenvorstadt 55
Postfach
4010 Basel
Fax: +41 61 205 30 10
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Absturz von Luftfahrzeugen oder Teilen davon
Keine Feuerschäden sind
- Schäden durch Abnützung infolge bestimmungsgemässer Feuer-, Rauch- oder Hitzeeinwirkung
- Schäden, die durch Schleuderbrüche oder andere kräftemechanische Betriebseinwirkungen verursacht worden sind
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Hochwasser und Überschwemmung, Sturmflut
- Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch, Erdschlipf, Rüfe
Keine Elementarschäden sind Schäden
- die nicht auf eine äussere Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit zurückzuführen sind
- die durch fortgesetztes Einwirken, z.B. durch Feuchtigkeit, Bodensenkungen, usw. entstanden sind
- die voraussehbar waren und durch rechtzeitige zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können, z.B. fehlerhafte Arbeiten oder Konstruktionen, ungeeignete Materialien, mangelhafter Gebäudeunterhalt
- welche durch Frosteinwirkung entstanden sind
Nebenleistungen
Die Gebäudeversicherung vergütet die Kosten für folgende Massnahmen und Schäden, soweit sie unmittelbar durch ein versichertes Ereignis entstanden sind:
- Räumung zerstörter Gebäudeteile
- Rettungsarbeiten und andere Vorkehrungen, die zum Schutz noch vorhandener Gebäudeteile erforderlich sind; dienen diese Vorkehrungen nicht nur dem Schutz der Überreste des Gebäudes, vergütet die Gebäudeversicherung nur die in diesem Interesse entstandenen Kosten
- Schäden an anderen versicherten Gebäuden sowie an Bäumen, Kulturen und Einfriedigungen, die bei der Schadenbekämpfung entstanden sind
Was ist nicht versichert?
- Schäden an Gebäuden, die mittelbar oder unmittelbar durch Veränderung der Atomkernstruktur entstanden sind
- Die direkten oder indirekten Folgen eines Erdbebens
- Schäden durch künstliche Wasserstauungen (z.B. Dammbrüche)
- Schäden infolge Massnahmen oder Übungen des Militärs oder von Zivilschutzorganisationen
- Schäden bei Unruhen aller Art oder kriegerischen Ereignissen
- Aufräumungs-, Ablagerungs- und Entsorgungskosten infolge Kontamination versicherter Gebäudeteile sowie die Entsorgung von Luft, Wasser und Erdreich (inkl. Flora und Fauna)
Erdbeben
Die Gebäudeversicherung Basel-Stadt ist dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung angeschlossen. Dieser Pool leistet bei einem Erdbeben, das die Stärke VII und mehr auf der EMS-98-Skala (Europäische Makroseismische Skala) erreicht, freiwillige Zahlungen. Die maximal verfügbare Summe ist pro Kalenderjahr auf zwei Mal CHF 2 Mrd limitiert, d.h. die für zwei Erdbebenereignisse pro Jahr zur Verfügung stehende Summe wird proportional aufgeteilt, wenn der Ereignisschaden schweizweit den Betrag von CHF 2 Mrd übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt pro Ereignis und Gebäude 10 % des Versicherungswertes, mind. jedoch CHF 50‘000.--.
Bauversicherung
Damit wir Ihnen auch bei einem allfälligen Schadenfall während der Bauzeit eine lückenlose Versicherungsdeckung bieten können, sind Neubauten sowie wertvermehrende Investitionen am Gebäude der Gebäudeversicherung vor Baubeginn zu melden. Nicht gemeldete wertvermehrende Bauarbeiten könnten sonst im Schadenfall zu einer Unterversicherung führen, d.h. zu einer Kürzung der Versicherungsleistung.
Anmeldeformular für Neubauten
Anmeldeformular für Umbauten
Schatzungen
Damit Sie bei einem Schadenfall über eine genügende Versicherungsdeckung verfügen, überprüft die Gebäudeversicherung periodisch (alle 10 - 12 Jahre) die versicherten Gebäudewerte auf deren Richtigkeit. Dazu beauftragen wir externe Fachleute, alles aktive und unabhängige Architekten.
Etwa vier Wochen vor dem geplanten Schatzungstermin erhalten Sie von uns ein Schatzungsaufgebot, mit dem wir Ihnen den Termin der geplanten Schatzung mitteilen. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bitten wir Sie, direkt mit dem auf dem Aufgebot vermerkten Schatzungsexperten Kontakt aufzunehmen, um einen für Sie geeigneten anderen Termin zu finden. An der Schatzung sollten Sie persönlich anwesend sein. Ist das nicht möglich, teilen Sie bitte unseren Schatzungsexperten Ihre Vertretung mit.
Bei Mehrfamilienhäusern mit gleichen Wohnungstypen besichtigen wir jeweils nur eine Wohnung. Weicht der Ausbaustandard der Wohnungen voneinander ab, müssen wir jeweils eine Wohnung des gleichen Typs besichtigen können. Bitte avisieren Sie vorgängig die jeweiligen Mieter und ggf. den Hauswart und teilen Sie uns deren Namen sowie die Kontaktdaten (insb. Handy-Nr.) des Hauswarts mit. Besten Dank.
Baukostenindex
Damit Ihre Versicherungsumme im Schadenfall den aktuellen Marktwerten entspricht, werden die Versicherungswerte bei der Gebäudeversicherung jährlich der Teuerung angepasst. Massgebend ist jeweils der aktuelle Zürcher Baukostenindex auf der Basis 1988 = 100 Punkte.
Der Baukostenindex für das Jahr 2017 beträgt 139.2 Punkte.
Baukostenindex