Organisation
Als rechtliche Grundlage für die Burgergemeinde Leubringen dient das Organisationsreglement. Die Organe der Burgergemeinde sind:
Die Burgerversammlung
Der Burgerrat
Die Kommissionen
Das Rechnungsprüfungsorgan
Das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal. Dieses besteht aus einem auf Teilzeitbasis angestellten Geschäftsführer.
Burger und Burgerversammlung
In Leubringen/Magglingen wohnen zur Zeit 40 stimmberechtigte Burgerinnen und Burger. Diese werden jährlich zu zwei Burgerversammlungen eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die in der Gemeinde Leubringen/Magglingen Wohnsitz haben, das kantonale Stimmrecht besitzen und das 18. Altersjahr erreicht haben. Das Recht, an der Burgerversammlung teilzunehmen und abzustimmen, kann auswärtigen Burgerinnen und Burger gewährt werden, wenn sie es drei Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Burgerkanzlei beantragen. Der Burgerrat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein, im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu genehmigen und im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Verwaltungsrechnung zu beschliessen.
Die Nachkommen der alten Leubringer Familien tragen die Namen Allemand, Jean und Villars. In den Jahren 2002 bis 2014 wurden neue Familien aus der Gemeinde Leubringen eingeburgert: Aufranc, Caspard, Dubuis, Stoll und Wiedmer.