Geschlossen bis Mo 07:30
Telefon | 062 919 40 60 |
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–
Ihrem Notariats- und Advokaturbüro
Im Herzen von Langenthal
Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen
Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen.
NOTARIAT
Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise
Advokatur
GEBÜHREN | HONORARE
NOTARIAT
Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt.
Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet.
Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.
ADVOKATUR
Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81)
Preisübersicht Notariatsdienstleistungen
Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)
Mo-Do: | 07:30-12:00, 13:30-17:30 |
Fr: | 07:30-12:00, 13:30-17:00 |