Fahreignungsabklärungen (lt. Bundesamtes für Strassen (ASTRA):
Stufe I :
Fahrzeuglenker/innen ab dem vollendeten 70. Altersjahr
Stufe II:
Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1 und D, D1