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Seit 1939 als Einzelunternehmen tätig - 1993 in eine AG umgewandelt
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Wir kümmern uns um die spezifischen Wünsche unserer Kunden, also melden Sie sich und wir machen Ihnen gerne ein persönliches Angebot!
DIE MULDE DARF BIS ZU EINEM MONAT BEI IHNEN AUF DEM PLATZ STEHEN
Allgemeinde Bedingungen:
Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden ist Sache des Auftraggebers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers.
Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber oder Dritte verschoben, muss die Zufahrt zur Abholung gewährleistet sein und die Mulde darf dabei nicht beschädigt werden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an Mulden und Beschriftungen infolge unsachgemässer Behandlung entstehen.
In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden. Für entstandene Schäden (Anstrich) haftet der Auftraggeber.
Die Mulden dürfen nicht überladen werden. Jedes Herunterfallen von Material soll ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Muldeninhaltes (siehe Register Deklaration Muldeninhalte) verantwortlich. Wenn der Muldeninhalt nicht den Angaben entspricht, haftet der Auftraggeber für entstandene Mehrkosten (nach Aufwand).
Mo-Do: | 07:30-12:00, 13:00-17:00 |
Fr: | 07:30-12:00, 13:00-16:00 |