Der Stiftungsrat führt die Oberaufsicht über alle Einrichtungen der Stiftung. Neben der Wahl der Stiftungsräte stehen ihm insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse zu:
- Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
- Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
- Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
- Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
- Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.