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WyssLaw Rechtsanwälte & Notare AG

WyssLaw Rechtsanwälte & Notare AG

Celestina Lindauer, Jill Tonin, Sandro Gauch
Anwaltskanzlei, Notariat, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Verwaltungsrecht, Familienrecht
Gartenstrasse 3
6300 Zug

Kontakte

Telefon 041 711 88 41 *
Fax 041 711 88 43 *
Celestina Lindauer Inhaber & Partner - Rechtsanwältin & Notarin, lic. iur. UZH 041 711 88 41 *
Sandro Gauch Inhaber & Partner - Rechtsanwalt & Notar, M.A. Law & Economics HSG 041 711 88 41 *
Jill Tonin Inhaber & Partner - Rechtsanwältin & Notarin, MLaw UZH 041 711 88 41 *
Dr. Bruno Giger Partner - Selbständiger Rechtsanwalt, TEP Urkundsperson des Kantons Schwyz 041 711 88 41 *
Daniel E Wyss Konsulent, lic. iur. HSG 041 711 88 41 *
Rachel Roos Substitutin, MLaw UZH 041 711 88 41 *
Janine Wismer Senior Assistant / Office Manager 041 711 88 41 *
Gigi Ates Assistentin 041 711 88 41 *
E-Mail
Link www.wysslaw.ch
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Informationen

Willkommen bei WyssLaw

Das Ziel unserer Tätigkeit als Berater in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ist es, Ihnen in jeder Lebenslage als sachverständiger Weggefährte zur Seite zu stehen.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung wollen wir Ihnen die nötige Sicherheit geben, ihre persönlichen und unternehmerischen Visionen umzusetzen. Mit Ihnen streben wir nach langfristigem und nachhaltigem Erfolg.

Dazu gehört es, für Ihre Angelegenheiten innovative Lösungen zu finden und Ihre Ansprüche nötigenfalls tatkräftig zu verteidigen oder durchzusetzen. Umfassende und effektive Rechtsberatung von höchster Qualität ist dabei der Massstab, an welchem wir uns selbst messen.

Produkte, Dienstleistungen

Beglaubigung einer Unterschrift

Bei der Beglaubigung von Unterschriften überprüft der Notar die Identität der unterzeichnenden Person und beglaubigt, dass die Unterschrift von der unterzeichnenden Person stammt. Dies ist beispielsweise bei der erstmaligen Hinterlegung der Zeichnungsberechtigung beim Handelsregisteramt notwendig (Art. 18 Abs. 2 HRegV).

Eine durch unsere Notare beglaubigte und bei uns hinterlegte Unterschrift kann gestützt auf § 30 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes Zug auch im Abwesenheitsverfahren (d.h. ohne Anwesenheit der Person) beglaubigt werden, wenn diese Person der Beglaubigung im Einzelfall zustimmt (sog. Fernbeglaubigung der Unterschrift).

Eine Unterschriftsbeglaubigung bieten wir in der Regel für CHF 40.00 an. Gerne informieren wir Sie über die Details und Anforderungen der Unterschriftsbeglaubigung. Sie erreichen uns hierzu auf +41 41 711 88 41 und info@wysslaw.ch.

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Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung:

Mo-Do 08:00-12:00, 13:00-17:30
Fr 08:00-12:00, 13:00-17:00

Zahlungsmittel

  • Maestro (EC)
  • American Express
  • Eurocard / Mastercard
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